Tierseuchenkasse/ Aktuelles/ Beiträge Rinder

Auf die Beitragsberechnung der Tierart Rind für das Jahr 2012 möchten wir an dieser Stelle besonders hinweisen.

Für Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freien Beständen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Beitragssatzung:
  • 4,15 Euro für Rinder bis 24 Monate (einschl. Kälber) und 5,15 Euro für Rinder über 24 Monate.
Der Rinderbestand muss vor dem 3. Januar 2012 amtlich als "BHV1-freier Rinderbestand" nach der BHV1-Verordnung anerkannt worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter unter Vorlage der amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31. Januar 2012 der Tierseuchenkasse nachzuweisen.
Wurde diese Bescheinigung in der Vergangenheit bereits der Tierseuchenkasse vorgelegt, bitten wir Sie von einer erneuten Zusendung abzusehen. Sind Sie sich über das Vorhandensein dieser Bescheinigung bei der Tierseuchenkasse im Unklaren, rufen Sie uns einfach unter der Tel.-Nr. 03641-88 55 50 an.

Sonstige Rinder:
  • 7,15 Euro für Rinder bis 24 Monate (einschl. Kälber) und 8,15 Euro für Rinder über 24 Monate.